Die systematische Demontage der niederländischen Libertät geht zügig weiter und ist keineswegs auf einen vorübergehenden Ausnahmezustand beschränkt. Am Wochenende trat ein neues Gesetz in Kraft, das, wie es De Volkskrant formuliert, ‟die Jagd auf Fremde mit zusätzlicher Munition versieht”. Das Gesetz trägt den Titel ‟Ausweitung der Befugnisse bei der Ausländerkontrolle” und richtet sich erklärtermaßen gegen die Ausländer im Land.
Sobald ein Mensch in den Augen der Polizei wie ein Ausländer aussieht und nicht auf der Stelle ein Ausweispapier vorzeigen kann, ist die Polizei von jetzt an befugt, ohne dessen Zustimmung oder jeglichen Durchsuchungsbeschluß sofort den Menschen und seine Wohnung nach einem Identitätsbeweis gründlichst zu durchsuchen. Damit, so De Volkskrant, genießt ein Ausländer in den Niederlanden weniger Rechte als ein gewöhnlicher Krimineller. ‟Sobald du nicht unmittelbar deine Papiere vorweisen kannst, bist du vogelfrei. – Das Recht auf Unverletzlichkeit des Körpers und der Privatwohnung gilt dann nichts mehr.”
Wie gründlich die Polizei dabei vorgehen darf, läßt der Gesetzestext durchblicken: Die Durchsuchung sei zwar so durchzuführen, daß keine ‟vorhersehbaren substantiellen Schäden” verursacht würden, wobei als Grenzfälle erwähnt wird, daß das ‟völlige Ausräumen einer Wohnung und das Einreißen von Zwischenwänden” nicht gestattet seien. Z.B das Aufschlitzen von Matratzen hingegen sehr wohl. Ob das Abtasten und Penetrieren von Körperöffnungen wirklich jemals die verlangten Ausweispapiere zum Vorschein bringen wird, darf wohl bezweifelt werden. Aber ihrem Verlangen danach dürfen Beamte und Beamtinnen der niederländischen Sicherheitsbehörden jetzt an vermeintlichen Ausländern und Ausländerinnen nach Belieben frönen.
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